Hinweis: Diese Satzung befindet sich derzeit in Abstimmung mit den angeschlossenen Bürgerinitiativen und wird nach abschließender Beschlussfassung hier veröffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@terra-integra.de.
§ 1 – Name und Sitz
(1) Der Verbund führt den Namen Terra Integra – Verbund der Bürgerinitiativen Wasungen-Rhön.
(2) Der Sitz des Verbunds ist Wasungen, 98634 Wasungen, Thüringen.
(3) Der Verbund ist als nicht eingetragener Verein (nicht rechtsfähiger Verein) organisiert. Eine spätere Eintragung ins Vereinsregister bleibt vorbehalten.
§ 2 – Zweck und Ziele
(1) Zweck des Verbunds ist die Bündelung und Koordinierung der Interessen von Bürgerinitiativen in der Region Wasungen-Rhön, die sich für den Schutz von Natur, Landschaft, Gesundheit und Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung einsetzen.
(2) Der Verbund verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Sachliche und rechtssichere Beteiligung an regionalplanerischen Verfahren, insbesondere bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie;
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Planungsverfahren, rechtliche Möglichkeiten und gesundheitliche, ökologische sowie ökonomische Auswirkungen von Industriewindkraftanlagen;
- Vernetzung und Unterstützung lokaler Bürgerinitiativen durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, Mustertexten und Koordinierungsangeboten;
- Förderung einer bürgernahen, transparenten und verhältnismäßigen Energie- und Raumordnungspolitik.
(3) Der Verbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 – Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Verbunds können rechtlich selbständige Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften oder sonstige Personenzusammenschlüsse werden, die die Ziele des Verbunds teilen.
(2) Einzelpersonen können dem Verbund als fördernde Mitglieder oder als Unterstützer beitreten.
(3) Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende oder durch Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Verbandsziele.
§ 4 – Organe
(1) Organe des Verbunds sind:
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.
(2) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbunds. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen, die Satzung, die Wahl des Vorstands sowie über den Haushaltsplan.
(3) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden sowie mindestens zwei Beisitzern. Er vertritt den Verbund nach außen und führt die laufenden Geschäfte. Derzeit ist Claus Dieter Richter als Vorsitzender tätig.
§ 5 – Finanzen
(1) Der Verbund finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen.
(2) Mittel des Verbunds dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbunds.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbunds fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 – Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbunds oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Verbunds an eine gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich Umwelt- und Naturschutz zu verwenden hat. Den Beschluss hierüber fasst die Mitgliederversammlung.
§ 7 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft und wird nach Abstimmung mit allen angeschlossenen Bürgerinitiativen finalisiert und veröffentlicht.
Wasungen, 2026
Der Vorstand von Terra Integra